Designrecht
Designrecht
Das Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts – und damit oft einen wesentlichen Teil seines wirtschaftlichen Werts.
Ich befasse mich insbesondere mit der strukturierten Anmeldung und Verwaltung von Designs, sowohl national als auch auf europäischer und internationaler Ebene. Dabei spielen Fragen der Darstellungsform, der Priorität und der strategischen Anmeldung eine zentrale Rolle.
Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen technischer Funktion und gestalterischer Freiheit sowie das Zusammenspiel mit anderen Schutzrechten, insbesondere Marken.
Ziel ist es, Designs nicht nur formal korrekt anzumelden, sondern sie so zu positionieren, dass sie im Konfliktfall auch Bestand haben.